Die extrakorporale Stosswellentherapie (ESWT) ist eine sehr innovative, moderne Form der Schmerztherapie, die ich meinen Patienten in der Ordination-am-See anbiete. Stosswellen sind hochenergetische Schallwellen, die das Zellwachstum beschleunigen und die Durchblutung verbessern. Dadurch werden körpereigene, schmerzstillende Substanzen aktiviert und der Heilungsprozess angeregt. Die Stosswelle wird mit Hilfe eines Schallkopfes auf der Haut ausgelöst. Gebündelt dringen dann die Stosswellen zum tiefer liegenden Schmerzpunkt im Körper vor. Krankhafte Veränderungen an Sehnen, Bändern, Kapseln, Muskeln und Knochen können gezielt beseitigt werden.
Je nach Krankheitsbild eignet sich die eine oder andere Form der Stosswelle. In der modernen Stosswellenbehandlung werden beide Formen bei mir kombiniert eingesetzt.
Je nach Krankheitsbild sind 1 – 5 Behandlungen erforderlich um einen Erfolg zu erzielen.
Fokusierte Stosswelle
Kalkschulter, Sehnenansatzdegenerationen
Tennisellenbogen & Golferellenbogen
Fersensporn
Achillodynie
Tibiakantensyndrom (Schienbeinkantensyndrom)
Bursitis Trochanterica
Patellaspitzensyndrom (Jumpers Knee)
Pseudarthrosen
Knochenmarksödeme
Radiale Stosswelle
Faszientherapie
Myogelosen
Verspannungen
Triggerpunkte
Muskuläre Dysbalancen
Schmerzzustände an der gesamte Wirbelsäule
Cellulitebehandlung
Eine Therapieeinheit kostet 110,- Euro. Erfahrungen zeigen, dass etwa drei Sitzungen notwendig sind, um eine Verbesserung zu erzielen - manchmal auch mehr.
Die Leistungen können mit der ÖGK leider nicht verrechnet werden.
Die SVS erstattet für die extrakorporale Stosswelle im niederenergetischen Bereich € 38,- bzw. € 192,- für die hoch- bis mittelenergetischen Bereich (Quartalspauschale). Eine vorherige Bewilligung durch den Arzt der SVS-Landesstelle ist NICHT notwendig. Die Vergütung wird dann aufgrund der saldierten Honorarnote durchgeführt.
Die BVAEB und die KFA bieten ihren Versicherten teilweise Rückvergütungen an. BVAEB vergütet derzeit 60% für maximal 2 Honorarnoten pro Quartal.
Viele Zusatzversicherungen übernehmen die Leistung.
Bitte klären Sie die verrechenbaren Leistungen und die tatsächlichen Rückerstattungen vorab mit Ihrem Krankenversicherungträger ab.